Höhen und Tiefen …

… erlebt sicherlich fast jeder bei seiner Umsiedlung und der damit verbundenen Planung. Aber so manch einem von Euch könnte dies im wortwörtlichen Sinne widerfahren!

Einhergehend mit diesem Wortspiel möchte ich gleich noch ein Weiteres hinterherjagen: Wer sich irgendwann einmal gefragt hat, warum ein „Vermesser“ eben genau so heißt und nicht einfach nur „Messer“, der findet die Erklärung nicht nur in der ansonsten bestehenden Gleichheit mit eben jenem Esswerkzeug.

Wie sonst könnte man die eklatanten Unterschiede zwischen „Soll“ und „Ist“ erklären – oder etwas genauer: Zwischen der geplanten Höhe des sogenannten „Bezugspunktes“ (die Oberkante der angrenzenden Verkehrsfläche) und des bestehenden Geländes.

In der Beschreibung der einzelnen Grundstücke, nach welcher jeder von uns sein ersehntes Stück Land ausgewählt hat, gibt es eine Spalte, welche die „Höhensituation“ beschreibt – eben jene Differenz zwischen dem Bezugspunkt und dem bestehenden Gelände, welche es für die Gründung des Hauses und seiner Anbauten wie Garage etc. auszugleichen gilt. Die meisten Grundstücke sind hier als „HS1“ beschrieben, welche eine maximale Differenz von 30cm zwischen dem Bezugspunkt und dem bestehenden Gelände ausweist. So auch unser Grundstück – theoretisch!

Als im August dann unser Lageplan eintraf, staunten wir nicht schlecht: Statt unserer HS1 rechneten wir einen Unterschied von bis zu 89cm zwischen dem Bezugspunkt und dem bestehenden Gelände aus, und in der recht schnell eintreffenden Planung unseres Architekten von FingerHaus fand sich dann eine erhöht gegründete Terrasse sowie eine Stützmauer auf gesamter Länge unserer Einfahrt sowie der Garage wieder, die das Abrutschen verhindern soll. Binnen Minuten von HS1 auf HS3 – keine schlechte Leistung.

Sodann bemühten wir uns zur Bauberatung bei Herrn Spaete in die Sonnenblumenstraße – das alles kam uns doch reichlich merkwürdig vor. Dieser riet uns nach Ansicht der Pläne dringend zu einer Abklärung beim Bauordnungsamt, welches uns postwendend an RWE weiterreichte – man sei dort für die Planung zuständig.

4 Monate und viele Mails weiter sind wir nun kein Stück schlauer: Zwar brauchen wir und FingerHaus im Zuge der Endphase unserer Planung langsam Fakten statt Herumgerede, die Baugenehmigung liegt vor – aber immer noch haben wir weder Informationen bezüglich der Übernahme der entsprechenden Mehrkosten noch eine konkrete Gestaltungsplanung des angrenzenden städtischen Grundes (Mistweg), welche letztendlich über Stützmauer oder nicht entscheidet. Stattdessen wird man von Woche zu Woche bezüglich konkreter Ergebnisse vertröstet, die unseren Bauplanern aber auch nicht weiterhelfen.

Nachdem in der letzten Bürgerbeiratssitzung von 4 Grundstücken die Rede war, welche die geplante Höhe um mehr als 10cm überschreiten, sind es alleine in unserem Bereich mehr. Inzwischen nimmt sich der Bürgerbeirat der Sache an, da sich wohl aus unterschiedlicher Richtung die Berichte über Höhenabweichungen mehren. Wir hoffen, dass hier nun eine allgemeingültige Lösung – zur Zufriedenheit aller Umsiedler – des doch scheinbar recht häufigen Problems gefunden wird.

Dazu fiel mir direkt die Harbour Bridge in Sydney ein: Als ich im September in der dortigen Ausstellung im „Pylon Lookout“ war, hat es mich zutiefst beeindruckt, wie man 1932 die Brücke von beiden Seiten des Ufers zu bauen begann und sich die Teile dann genau in der MItte trafen und verbunden werden konnten. Anscheinend hatte man damals noch „Messer“ in Beschäftigung …

Als Fazit möchten wir jedem zukünftigen Bauherren raten, doch einmal genauer auf seinen Lageplan zu schauen und dies genau mit der Höheneigenschaft in seiner Grundstücksbeschreibung zu vergleichen!

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