Befahrbarkeit der Baustraßen in Manheim-Neu

In einem Schreiben an RWE Power und an die Stadt Kerpen äußerte sich der Bürgerbeiratsvorsitzende Herr Wilhelm Lambertz zu der Situation in Manheim-Neu unter anderem in Bezug auf die Baustraßen.

Er führte an, dass es erhebliche Unterschiede gebe zwischen den Versprechungen und Ankündigungen und der Wirklichkeit, was die Erschließung und dabei die Befahrbarkeit der Baustraßen betrifft. Eine Folge davon sei, dass bauwillige Umsiedler ihr Bauvorhaben nicht verwirklichen könnten, da sie ihr Grundstück nicht erreichten. Herr Lambertz betonte, dass dies ein nicht mehr hinnehmbarer Zustand sei und ein konkretes Datum von den bauwilligen Umsiedlern erwartet werde. Weiterhin sei das  Straßenniveau nicht im Einklang zu den Unterlagen der Grundstücksvormerkungen.

Der Bürgerbeirat, so Herr Lambertz, fordere von daher die Stadtverwaltung auf, die im Manheimvertrag angekündigten Übernahmen der zusätzlichen Baugrundmaßnahmen bei RWE einzufordern und die Kostenübernahme hier zu erwirken.

Auch in punkto Friedhofsumsetzung seien bisher keinerlei Fortschritte erkennbar.

Aufgrund dieser Punkte sei die Terminierung für eine geforderte Sondersitzung von Nöten. Falls es in der kommenden Woche nicht zu dieser Sondersitzung/Terminierung käme, bei der die obigen Punkte Gegenstand der Tagesordnung würden, sei Herr Lambertz als Vorsitzender gehalten, auf Aufforderung nach Geschäftsordnung zu einer Beiratssitzung einzuladen.

Es seien nach wie vor keine Bewegungen erkennbar und dies ginge ausschließlich zu Lasten der Umsiedler, so Herr Lambertz.

Weiterhin sei die Versorgung der Internetanschlüsse z.B. für Betriebe immer noch nicht vereinbart und daher nicht gewährleistet.

Auch der B-Plan würde nachteilig für die Bauherren ausgelegt, so dass auch hier eine Benachteiligung der Umsiedler erkennbar sei.

Herr Lambertz betonte, dass trotz der unternommenen Versuche seitens des Bürgerbeirates, bei allen obigen Punkten eine einvernehmliche Lösung im Vorfeld zu erreichen, kein Erfolg zu verzeichnen sei.

Folglich würden daher die Punkte in der anzusetzenden und öffentlichen Bürgerbeiratssitzung angesprochen.

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